21. November 2025

Öffentliche Auflage läuft

Auf der Restfläche einer bestehenden Bauzone sollen am Rand von Faulensee zwei Chalets und das neungeschossige «Waldhaus» entstehen. Insgesamt sind rund 20 Familien- und Kleinwohnungen geplant. Davon dürfen höchstens vier von Auswärtigen erworben werden. Die drei neuen Gebäude am Waldrand fügen sich in die Umgebung ein. Der Steilhang bleibt grösstenteils grün und wird mit hochstämmigen Obstbäumen und Feldgehölzen bepflanzt und wieder so aussehen, wie das für die Region früher typisch war. Heute ist der Hang eine grüne Brache.

Mit dem Vorprüfungsbericht vom 7. Juli 2025 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum Planungsdossier «Arealentwicklung Gygerrain, Faulensee, Umzonung Wohnzone 2 Strukturerhaltung in Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 18» Stellung genommen. Der Vorprüfungsbericht nennt einzelne Genehmigungsvorbehalte sowie Empfehlungen und Hinweise. Grundsätzlich beurteilt das AGR die geplante Arealentwicklung als sorgfältige und qualitative Planung. Unter Vorbehalt der aufgeführten Punkte stellt das Amt die Genehmigung in Aussicht.

Die vom AGR gewünschten Präzisierungen betreffen etwa einzelne verwendete Begriffe (z.B. obere Messpunkte statt Höhenkote). Weiter wird zum Beispiel explizit festgehalten, was eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur thermischen Seewassernutzung ergeben hat: Ein mögliches Fernwärmenetz «Fischzucht» wäre wirtschaftlich nicht rentabel, womit eine thermische Seewassernutzung der Überbauung Gygerrain ausgeschlossen ist. Die Energiebestimmungen bleiben unverändert: Zusätzlich zu den Bestimmungen im Baureglement muss das Projekt beim gewichteten Energiebedarf die kantonalen Vorgaben um 15 % unterschreiten.

Nach Sichtung des Vorprüfungsberichts hat der Gemeinderat von Spiez das Planungsdossier zusammen mit der Projektträgerschaft bereinigt und am 20.10.2025 verabschiedet. Auch hat die Planungs-, Umwelt- und Baukommission hat dem Dossier zugestimmt. Nun folgt die öffentliche Auflage. Die Akten liegen vom 23. Oktober bis am 24. November 2025 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch hier und auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Spiez (Sonnenfelsstrasse 4 / 3700 Spiez) einzureichen.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage finden allfällige Einspracheverhandlungen statt. Anschliessend bereitet der Gemeinderat die Planungsvorlage zur Beschlussfassung vor. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 statt. Bei Zustimmung durch den Souverän wird das Geschäft anschliessend dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

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