19. August 2026

Gemeinderat verabschiedet Umzonung

Auf der Restfläche einer bestehenden Bauzone sollen am Gygerrain am Rand von Faulensee zwei Chalets und das neungeschossige «Waldhaus» entstehen. Insgesamt sind rund 20 Familien- und Kleinwohnungen geplant. Davon dürfen höchstens vier als Zweitwohnungen genutzt werden. Kurzzeitige Vermietungen im Sinn von Airbnb sind ganz ausgeschlossen.

Für die Realisierung der Überbauung ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung nötig. Im Zonenplan wird die bestehende Wohnzone 2 Strukturerhaltung (W2S) im Bereich der Parzellen Nrn. 2110 und 3128 durch eine neue Zone mit Planungspflicht Nr. 18 «Gygerrain, Faulensee» abgelöst.

Während der öffentlichen Auflage vom 23. Oktober bis 24. November 2025 gingen vier Einsprachen und drei Rechtsverwahrungen ein. Die Einsprechenden rügten u.a. den Umgang mit dem Orts- und Landschaftsbild, die Situation der Quartiererschliessung, die Reduktion des Waldabstands sowie den Umgang mit den Hecken. Die Einspracheverhandlungen im Juni 2026 brachten keine Einigung. Der Gemeinderat beantragt dem Kanton, die Einsprachen abzuweisen. Der Kanton wird im Rahmen der Genehmigung darüber entscheiden.

Nun hat der Gemeinderat die Planungsvorlage zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Die Restfläche der bestehenden Bauzone am Rand von Faulensee optimal zu nutzen, entspricht einem haushälterischen Umgang mit dem knappen Gut Boden. Der Grosse Gemeinderat entscheidet am 7. September 2026 über das Geschäft. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich Ende Februar 2027 statt.

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